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Niederländisches Gericht überzeugt, dass MH17 mit einer BUK-Rakete abgeschossen wurde

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Nov 17, 2022

Das niederländische Strafgericht in Schiphol hat am Donnerstag 13.30 Uhr mit der Verkündung des Urteils in dem Strafverfahren gegen mehrere Militärangehörige der Volksrepublik Donezk, die der Beteiligung am Abschuss des MH17-Fluges im Sommer 2014 über dem Donbass beschuldigt werden, begonnen. 

Derzeit geht das Gericht die relevanten rechtlichen Fragestellungen Punkt für Punkt durch. Die Frage der Schuld wird erst am Ende der Verkündung beantwortet. Der Vorsitzende hat jedoch vor Beginn der Verkündung bereits mitgeteilt, dass das Gericht überzeugt ist, dass der MH17-Flug durch eine BUK-Rakete abgeschossen wurde, die aus der Nähe des Ortes Perwomaiskoe abgefeuert worden war. 

Das Gericht sieht Russland als in den zum Zeitpunkt des Abschusses nach seiner Überzeugung bereits laufenden militärischen Konflikt durch eine „umfassende Kontrolle der Organe der DVR“ involviert an. Es sieht sich in dem Fall als international zuständig an, weil die Ukraine der Strafverfolgung zugestimmt habe. 

Der Vorsitzende macht der Staatsanwaltschaft Vorwürfe wegen gesetzeswidrigen Umgangs mit den Materialien des Strafverfahrens. Die Materialen seien verfrüht öffentlich gemacht worden, die Anklageschrift habe sich nicht mit entlastenden Umständen auseinandergesetzt. Das betreffe die Rechte der Angeklagten auf ein faires Verfahren, da sie sich einer vorzeitigen öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt sahen. Das Gericht sieht sich jedoch nicht gezwungen, das Strafverfahren deshalb einzustellen. Das gelte auch für andere Verfahrensverstöße und Verstöße gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. 

Seine Überzeugung zum Abschussort leitet das Gericht aus Fotoaufnahmen der Inversionsspur und Aussagen eines Zeugen zum Entstehungszeitpunkt und -ort dieser Aufnahme her. Zwar deutete diese Aufnahme nur eine grobe Richtung des Raketenfluges an, das Gericht sieht sich dennoch in der Lage „in Zusammenschau mit anderen Umständen“ Perwomaiskoe als Abschussort anzunehmen. Zusätzlich beruft sich das Gericht auf abgehörte Telefonate, die das belegen sollen. Ein weiterer Zeuge (vom Gericht als „Zeuge M85″ bezeichnet“) hat bekundet, eine mobile BUK-Abschussrampe in der Nähe des Ortes gesehen zu haben, der eine Rakete gefehlt habe. 

Die Gegenbeweise, die durch mehrere Sachverständigengutachten des Almas-Antey-Konzern (Hersteller der BUK-Raketen) beigebracht wurden, werden vom Gericht wegen der Staatsnähe des Konzerns zurückgewiesen. Zudem habe der Almas-Antey ein Eigeninteresse am Ausgang des Konzerns und sei deshalb kein „unabhängiger Sachverständiger“ im Sinne des niederländischen Strafprozessrechts. 

Auch andere Gegengutachten werden vom Gericht zurückgewiesen. Diese hätten „lediglich“ die Ergebnisse des Almas-Antey-Gutachtens befürwortet, ohne eine eigene Untersuchung. 

Mehr Informationen in Kürze … 

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